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Zweiter "Bosenhof"-Prozess zu Ende:

Angeklagter auf freiem Fuß

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Bestatter beim Abtransport einer Leiche vom "Bosenhof" (Archivfoto vom 22. September 2000): Im zweiten Prozess um den Dreifachmord hat das Landgericht Bad Kreuznach den Angeklagten wegen Nichtanzeige einer geplanten Straftat zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt.

Bad Kreuznach - Zwei Jahre nach seiner Verurteilung zu zehn Jahren Haft hat der Angeklagte im zweiten "Bosenhof"-Prozess das Landgericht Bad Kreuznach am Montag als freier Mann verlassen.

Das Gericht verurteilte den 38-jährigen Mann wegen Nichtanzeige einer Straftat zwar zu eineinhalb Jahren Haft, die der im August 2001 in Untersuchungshaft genommene Mann aber längst abgesessen hat. Der im ersten Prozess als Anstifter zu dem brutalen Dreifachmord verurteilte Mann soll nach dem neuen Urteil in dem Revisionsverfahren lediglich von einem auf den Hof geplanten Raubüberfall gewusst haben.

Urteil wegen Rechtsfehler aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil im Januar dieses Jahres wegen eines Rechtsfehlers aufgehoben, weil das Gericht den damals ursprünglich wegen Nichtanzeige einer Straftat Angeklagten erst während des Prozesses als möglichen Anstifter in Untersuchungshaft genommen hatte.

Bei der Tat am 22. September 2000 wurden drei Frauen auf dem Hof in der Nähe von Bad Kreuznach ermordet. Den Frauen im Alter von 25, 36 und 58 Jahren wurden die Kehlen durchgeschnitten. Als Drahtzieher der Tat wurde der Mann, Schwager und Schwiegersohn der drei Frauen im November 2001 zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach dem damaligen Urteil soll der am Montag Verurteilte als Mittelsmann fungiert haben, indem er den Mordauftrag an zwei polnische Brüder weitergab.

Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Das neue Urteil beruht auf einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der 38-Jährige gab am Montag eine Erklärung ab, wonach er zwar von einem geplanten Raubüberfall auf den Hof gewusst habe, nicht aber von einem Mord. Richter Volker Mey hatte dem Baubetreuer vorher gesagt, dass er im Fall einer solchen Erklärung nicht länger als zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt werden würde. Auf dieses Strafmaß hatten sich die Beteiligten vor dem Hintergrund eines womöglich noch Monate andauernden Prozesses und der schwierigen Beweisalage geeinigt.

Nach seinen Angaben hatte ihn der zu lebenslanger Haft Verurteilte gefragt, ob er polnischer Arbeiter für einen Überfall auf den Hof zur Verfügung stellen könnte, sagte der Angeklagte. Der Haupttäter, der nach Feststellung des Gerichts wegen Eheproblemen vor dem Rauswurf vom "Bosenhof" stand, hatte es danach auf drei Millionen Mark von seiner Schwiegermutter abgesehen. Von einem geplanten Dreifachmord habe der 38-Jährige nicht ausgehen können, urteilte das Gericht am Montag. In den zahlreichen Telefonate, der er vor und nach der Tat mit den beiden mutmaßlichen polnischen Tätern geführt hatte, habe es auch um die Anwerbung neuer Arbeiter gehen können.

"Ich bin froh, nach Hause zu können"

Der 38-Jährige wollte nach dem Urteil erst einmal zu seiner Familie. "Ich bin froh, nach Hause zu können, aber nicht glücklich, wie es gelaufen ist", sagte der Mann. Er bemängelte, dass er während der Ermittlungen von der Polizei unter Druck gesetzt worden sei und dafür keine Entschuldigung erhalten habe.

Keine Auswirkungen hat das neue Urteil nach Ansicht der Ermittler auf den Fall des Haupttäters. Ein Wiederaufnahmeantrag für ein neues Verfahren sei nicht möglich, sagte Oberstaatsanwalt Norbert Grieser. Das Gericht geht nach wie vor davon aus, dass der Haupttäter die beiden in Polen vor Gericht sitzenden und von Blutspuren am Tatort belasteten Männer angestiftet hat - im Gegensatz zum ersten Urteil aber ohne Hilfe des 38-jährigen Baubetreuers.

dpa - Archivfoto: dpa


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Zuletzt geändert am 17. November 2003 14:07 von aj

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