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Samstag, 20. März 10
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Lexikon: Die Bundestagswahl 2005 Am 18. September dürfen 61,9 Millionen Stimmberechtigte über die Zusammensetzung des 16. Deutschen Bundestages bestimmen. Laut einer Mitteilung des Bundeswahlleiters sind das im Vergleich zur Bundestagswahl 2002 rund 500.000 Wahlberechtigte mehr. Nahezu jeder dritte Wahlberechtigte (31,8 Prozent oder 19,7 Millionen) sei älter als 60 Jahre, hieß es weiter. Dagegen sind lediglich 4,2 Prozent oder 2,6 Millionen Stimmberechtigte Erstwähler. Mit einem Klick auf A wie Abgeordnete - Die Abgeordneten des Bundestages werden laut Grundgesetz "in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" bestimmt. Auch die über Parteilisten gewählten Parlamentarier sind danach "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen". Das am 18. September neu zu wählende Parlament soll zunächst 598 Abgeordnete umfassen. Eventuell zu vergebende Überhangmandate kämen hinzu. Mit 299 Sitzen wird die Hälfte der Mandate über die Wahlkreise an dort erfolgreiche Direktkandidaten vergeben. Die anderen Abgeordneten rücken per Landeslisten der Parteien über die wichtige Zweitstimme in den Bundestag. B wie Briefwahl - Wer am Wahltag nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat seit 1957 die Möglichkeit, seine Stimme per Post abzugeben. Der Wahlbenachrichtigung liegt ein Formular bei, mit dem die Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und einem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr beim Kreiswahlleiter eingehen. Die Briefwahl wird zudem immer beliebter. Eine Briefmarke muss der Wähler nicht zwingend verwenden, da im Bundeswahlgesetz festgelegt ist, dass Vater Staat der Post die Übermittlungskosten ersetzen muss. C wie Chronologie - Für die Chronologie der Bundestagswahlen konnten Experten bisher auf die Wahlstatistik zurückgreifen. Die amtliche Sonderauszählung nach Alter und Geschlecht ist zum Leidwesen von Statistikern und Wahlforschern vom Bundestag abgeschafft worden. Kritiker der Streichung, die Staat und Verwaltung schlanker machen soll, verweisen unter anderem auf mangelnde Möglichkeiten, ein Erstarken rechtsextremer Parteien oder Wahlmüdigkeit zu analysieren und gezielt zu bekämpfen. D wie Direktmandat - Mit der Erststimme entscheiden Wähler nicht über die Stärke einer Partei im Bundestag, wohl aber über den Erfolg eines bestimmten Kandidaten: Gewinnt ein Kandidat in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen, zieht er direkt in den Bundestag ein, auch wenn er auf einem unteren Platz der Wahlliste seiner Partei steht. Mit diesem Direktmandat überholt er unter Umständen auf der Liste über ihm stehende Parteigenossen. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf ein direkt gewählter Kandidat trotzdem seinen Sitz behalten. E wie Erstattung - Ein Erfolg bei der Bundestagswahl lässt die Kassen der siegreichen Parteien klingeln. Sie bekommen je nach Ergebnis einen Teil ihrer Wahlkampfkosten erstattet. Für die ersten vier Millionen Wählerstimmen erhalten sie jährlich 0,85 Euro pro Stimme aus dem Staatssäckel, wenn sie mindestens 0,5 Prozent aller Stimmen erkämpfen. Für jede weitere Stimme gibt es dann 0,70 Euro pro Jahr. Außerdem bekommen Parteien einen Zuschuss von 0,38 Euro auf jeden an sie gespendeten Euro. F wie Fünf-Prozent-Hürde - Mit der Fünf-Prozent-Hürde soll eine Zersplitterung des Parteienspektrums im Bundestag verhindert werden. Sie besagt, dass nur diejenigen Parteien in die Parlamente einziehen, die mindestens fünf Prozent aller Stimmen auf sich vereinigen können. Bei Bundestagswahlen gilt die Hürde seit 1953. In den ersten Bundestag waren 1949 noch acht Parteien eingezogen, darunter die KPD und die Bayernpartei. Die Parteien mussten nur in den einzelnen Ländern über fünf Prozent kommen. Die Fünf-Prozent-Hürde verletzt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht das Grundgesetz, auch wenn Stimmen für an der Sperrklausel gescheiterte Parteien unter den Tisch fallen. G wie Grundmandatsklausel - Die Grundmandatsklausel ermöglicht das Durchbrechen der Fünf-Prozent-Hürde. Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate errungen hat, zieht sie nach dieser Klausel auch dann in den Bundestag ein, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewonnen hat - und zwar gemäß ihrem Zweitstimmenanteil. Nach der Wiedervereinigung kam es ersmals zur Anwendung dieser Regelung - Nutznießer war 1994 die PDS. Sie hatte vier von fünf Wahlkreisen im Osten Berlins gewonnen und kam deshalb entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses von 4,4 Prozent mit 26 weiteren Abgeordneten in den Bundestag. 1957 war zuletzt der Deutschen Partei mit Hilfe dieser Klausel der Einzug in den Bundestag gelungen. H wie Hochrechnung - Nach Schließung der Wahllokale zeigen mehrere Hochrechnungen erste Erkenntnisse über das Wahlergebnis, die recht präzise sind und sich über den Abend hinweg dem vorläufigen amtlichen Endergebnis annähern. Für Hochrechnungen werden Ergebnisse von ausgewählten Stimmbezirken ausgewertet, die in ihrer Gesamtheit ein repräsentatives Bild ergeben. Von diesen Daten wird auf das Wahlergebnis geschlossen. Das Ergebnis der letzten Hochrechnung weicht für jede Partei nach Angaben der Forschungsgruppe Wahlen um maximal einen Prozentpunkt vom tatsächlichen Resultat ab. I wie internationale Wähler - Auch Deutsche, die im Ausland leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen. Sie müssen dazu drei Wochen vorher als Wähler registriert sein. Die Anträge auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis bekommen sie in allen deutschen Botschaften und Konsulaten. Nach der Eintragung bekommen Auslandsdeutsche die Wahlunterlagen per Post zugeschickt. J wie Jungwähler - Rund 2,6 Millionen junge Menschen dürfen am 18. September zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl mitstimmen. Das sind etwa 4,2 Prozent der insgesamt 61,9 Millionen Wahlberechtigten. Damit ist die Zahl der Jungwähler in diesem Jahr niedriger als vor vier Jahren. Damals durften 3,3 Millionen zum ersten Mal den Bundestag wählen. K wie Kandidatur - Vor der Bundestagswahl müssen die Parteien ihre Kandidaten für Wahlkreise und Landesliste nach demokratischen Regeln wählen. Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind, müssen Unterstützungsunterschriften präsentieren - 200 für den Kreisvorschlag, bis zu 2000 für die Landesliste. Außerdem muss der Bundeswahlleiter sie als Partei anerkennen. Auf den Listen der Parteien können auch Parteilose kandidieren. L wie Leihstimme - Leihstimmen sind eine Folge des Splittings in Erst- und Zweitstimme manches taktisch vorgehenden Wählers. So kann er mit der Erststimme den Kandidaten der von ihm eigentlich favorisierten Partei wählen, und die Zweitstimme dem potenziellen Koalitionspartner geben. Eine solche Taktik ist nur sinnvoll, wenn die gewünschte Koalition ohne Leihstimme voraussichtlich nicht überleben kann und die "eigene" Partei gut gepolstert ist. M wie Mathematik - Das Umrechnen der Zweitstimmenanteile auf die Abgeordnetensitze erfolgt bei der Bundestagswahl nach dem Hare- Niemeyer-Verfahren. Die Zweitstimmen für eine Partei in einem Land werden dabei multipliziert mit der Zahl der dort zu vergebenden Sitze und dann geteilt durch die Gesamtzahl aller abgegebenen Zweitstimmen. Hat Partei X in einem Land, in dem 30 Sitze zu vergeben sind, 14 500 von 34 350 abgegebenen Stimmen erhalten, bekommt sie dort zwölf Sitze (14 500 mal 30 geteilt durch 34 350). Das Verfahren nach Hare- Niemeyer hat die d'Hondtsche Höchstzahlung abgelöst; es begünstigt minimal die kleineren Parteien. N wie Nichtwähler - Nichtwähler sind unbekannte Wesen, oft gefürchtet als künftig "größte Partei". 2002 gaben 12,8 Millionen Wahlberechtigte keine Stimme ab - 20,9 Prozent der knapp 61,4 Millionen Wahlberechtigten. Wer nicht ins Wahllokal geht, hat nach Erkenntnissen von Wahlforschern entweder keine Benachrichtigung erhalten, andere technische Gründe - oder er hat kein Interesse an Politik. 1990 hatte die Wahlbeteiligung mit nur 77,8 Prozent einen historischen Tiefstand erreicht. P wie Parteien - Parteien müssen in Deutschland nicht offiziell zugelassen werden. Allerdings prüft der Bundeswahlleiter vor der Teilnahme einer Partei an der Bundestagswahl deren Parteieigenschaft. Dabei nimmt er nicht die Ziele unter die Lupe, sondern prüft, ob sie eine Struktur besitzt, die auf die Ernsthaftigkeit ihrer Ziele schließen lässt. Insgesamt 55 Parteien und Vereinigungen wollen an der vorgezogenen Bundestagswahl am 18. September teilnehmen. Über die Zulassung der einzelnen Parteien entscheidet der Bundeswahlausschuss am 12. August. Danach müssen die Parteien die Landeslisten einreichen, über deren Zulassung wiederum am 19. August entschieden wird. Q wie qualifizierte Mehrheit - Um eine neue Bundesregierung zu bilden, bedarf es einer qualifizierten Mehrheit im Bundestag. Die einfache Mehrheit reicht dazu in der Regel nicht aus. Um die absolute Mehrheit zu erreichen, muss wahrscheinlich auch in diesem Jahr eine Koalition aus mindestens zwei Parteien gebildet werden. Nur in wenigen Landtagen hält eine Partei allein die absolute Mehrheit. R wie Recht - Jeder Deutsche, der 18 Jahre alt ist und mindestens seit drei Monaten in Deutschland wohnt, kann nach dem Grundgesetz bei der Bundestagswahl seine Stimme abgeben. Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Menschen, die unter Betreuung stehen, auf Grund eines Strafurteils in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wurden oder denen das Wahlrecht aberkannt worden ist. Bis 1972 durfte erst ab dem 21. Lebensjahr gewählt werden. Das Frauenwahlrecht ist eine Errungenschaft der November-Revolution von 1918. S wie Splitterparteien - Bei jeder Bundestagswahl treten diverse Parteien an, die wegen der Fünf-Prozent-Hürde kaum Chancen haben, in den Bundestag einzuziehen. Diese Splittergruppen erzielen oftmals Anteile weit unter einem Prozent und werden beim Ergebnis als "Sonstige" zusammengefasst. T wie Trend - Fernsehanstalten verbreiten am Wahltag mit Gongschlag 18.00 Uhr - der Schließung der Wahllokale - bereits eine Wahlprognose, an der schon vor der ersten Hochrechnung ein Trend abgelesen werden kann. Sie basiert auf einer Meinungsumfrage vor den Wahllokalen. Die Antworten werden von den Instituten auch gewichtet, die Kriterien bleiben dabei Geheimnis der Meinungsforscher. U wie Unabhängige - Kandidaten können nicht nur für eine Partei, sondern auch als Unabhängige zur Bundestagswahl antreten. Dazu müssen sie dem Kreiswahlleiter 200 Unterstützungsunterschriften aus ihrem Wahlkreis vorlegen. V wie Verhältniswahl - Für die Bundestagswahl gilt seit 1953 das personalisierte Verhältniswahlrecht. Jede Partei erhält so viele Sitze, wie ihrem Anteil der Stimmen entsprechen. Bei einer Mehrheitswahl gewinnt dagegen derjenige Kandidat ein Mandat, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit bekommt. Die Stimmen für seine Gegner verfallen. Ein solches System existiert zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien und den USA. Da das reine Verhältniswahlrecht zwar gerecht, aber anonym ist, können Wähler in Deutschland zusätzlich mit der Erststimme zwischen den Kandidaten des Wahlkreises entscheiden, was aber keinen Einfluss auf die Mandatsverteilung hat. W wie Wahlkreise - Bei der Bundestagswahl 2002 wurden die Wahlkreise auf 299 reduziert, in denen je ein Direktkandidat für den Bundestag gewählt wird. Seit der Wiedervereinigung war Deutschland bisher in 328 Wahlkreise unterteilt. Die Änderung ergab sich aus dem 13. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 15. November 1996. Eine Wahlkommission teilt die Wahlkreise nach Vorgaben des Bundeswahlgesetzes ein. So müssen die Wahlkreise von der Bevölkerungszahl her in etwa gleich groß sein und Ländergrenzen berücksichtigen. Weicht die Bevölkerungszahl um mehr als ein Drittel vom Durchschnitt der Wahlkreise ab, muss ein Neuzuschnitt erfolgen. X wie der "Fall X" - Jeder Wahlberechtigte kann die Bundestagswahl etwa wegen Verfahrensfehlern anfechten. Der Einspruch wird zunächst vom Wahlprüfungsausschuss des Bundestages geprüft, der eine Empfehlung an das Parlament gibt. Möglich ist danach eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Der Ausschuss kann auch dann ablehnen, wenn zwar Wahlfehler vorlagen, diese aber keinen Einfluss auf die Mandatsverteilung haben. Seit 1949 war bei Bundestagswahlen noch keine Anfechtung erfolgreich. Im Hamburg trat allerdings der "Fall X" ein, als das Landesverfassungsgericht 1993 die Wahl von 1991 annullierte und Neuwahlen anordnete. Z wie Zweitstimme - Die Zweitstimme ist bei der Bundestagswahl keineswegs zweitrangig. Mit dieser Stimme entscheiden sich die Wähler für die Landesliste einer Partei und bestimmen damit über die Zusammensetzung des künftigen Bundestages. Mit der Erststimme können sie zwar bestimmen, welcher Kandidat ihres Wahlkreises direkt in das Parlament gewählt wird. Entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme. Manche Wähler splitten ihre Stimmen, zum Beispiel um eine gewünschte Koalition zu stützen: Die Erststimme für den Kandidaten einer Partei, die Zweitstimme für die Liste einer anderen. Ö wie Öffnungszeiten der Wahllokale - Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 8.00 Uhr und schließen um 18.00 Uhr. Jeder Wahlkreis ist in Stimmbezirke mit je einem Wahllokal unterteilt. Betreut werden diese von ehrenamtlichen Wahlhelfern. Vor der Wahl rufen die Kommunen vor allem bei staatlichen Angestellten zur Übernahme dieses Ehrenamtes auf. Die Bundeswahlordnung legt genau fest, wie die Wahlkabinen eingerichtet sein müssen - zum Beispiel, dass dort ein Stift bereit liegen soll. Nach Schließung werden die Stimmen noch im Wahllokal gezählt und an den Kreiswahlleiter weitergegeben, der sie an Landes- und schließlich Bundeswahlleiter weiterreicht. Ü wie Überhangmandate - Überhangmandate sind Folge des seit 1953 in der Bundesrepublik geltenden Systems der personalisierten Verhältniswahl. Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Land mehr durch die Erststimmen direkt gewählte Kandidaten in den Bundestag entsendet, als sie nach Zweitstimmen Sitze gewonnen hat. Bei der Bundestagswahl 2002 gab es fünf Überhangmandate - vier für die SPD und eines für die CDU. Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Regelung als verfassungsgemäß bezeichnet.
http://rhein-zeitung.de/news/wahl2005/lexikon.html |
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